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Besucherinfo

Besuchsabteilung

Telefonnummer: 0791/9565-280

Wichtige Information für Besucher und Verteidiger    

Stand:  20.07.2023

Gefangenenbesuch von Angehörigen / Bekannten:

Allgemeine Regeln:

1. Besuchszeiten:   Montag bis Samstag: 08.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr.

2. Besuchsberechtige: Zugelassen werden Besuche bei rein optischer Überwachung von bis zu drei, bei zusätzlicher akustischer Überwachung von bis zu 2 Personen pro Gefangenem. Es wird darauf hingewiesen, dass die optische Überwachung von Besuchern auch mittels Kameraüberwachung erfolgen kann. Neben Präsenzbesuchen vor Ort, besteht an Werktagen auch die Möglichkeit der Nutzung von Skype als Videotelefonie. 

3. Besuchsanmeldung: Diese erfolgt telefonisch werktags von 8.00 bis 11.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr.

4. Einlass/Torwache:

a) Jeder Besucher benötigt zum Einlass gültige Ausweispapiere, bei Kindern unter 3 Jahren ist die Geburtsurkunde ausreichend. 


b) Die bisherige Testpflicht für Besuchter entfällt. Wir bitten zum Schutz der Gesundheit unserer Bediensteten und Gefangenen sich am Tag des Besuches vor dem Anstaltszutritt zuvor auf freiwilliger Basis mittels eines Antigen-Schnelltestes zu testen. Ein entsprechendes Testangebot zur Eigenanwendung erhalten Sie zudem vor dem Anstaltszutritt auf Wunsch von der Torwache.

Bei positivem Testergebnis findet der Besuch nicht statt.

c) Wir bitten Besucher sich vor dem Anstaltszutritt die Hände zu desinfizieren.

d) Die bisherige Maskenpflicht für Besucher entfällt. Es wird empfohlen während des gesamten Aufenthaltes in der JVA Schwäbisch Hall eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen. Diese erhalten Sie an der Torwache.

e) Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter zwischen Gefangenen und Besuchern wird empfohlen.


Karenzzeiten für ehemalige Gefangene und Wechsel von Besuchern:

Ehemalige Gefangene können frühestens nach 2 Jahren als Besucher zugelassen werden, sofern sie nicht während ihrer Inhaftierung in besonderem Maße negativ aufgefallen sind.
Wechselt ein Besucher den Gefangenen, welchen er besucht, beträgt die Frist zwischen den Besuchen grundsätzlich mindestens 3 Monate.
Ergänzender Hinweis für Besuche von Rechtsanwälten

Rechtsanwälte können in der Hauptanstalt Kolpingstraße innerhalb der allgemeinen Besuchszeiten an Werktagen und in der Außenstelle Kapfenburg an Werktagen mit vorherige Terminvereinbarung Besuche wahrnehmen.

Es ist zu empfehlen, zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten einige Tage vor dem Besuch unter der Telefonnummer 0791/9565-280 (Hauptanstalt Kolpingstraße) bzw. der Telefonnummer 07363/960012 (Außenstelle Kapfenburg) die Durchführbarkeit des Besuchs abzuklären.

Diese Besuche sind von Montag bis Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr möglich.


Die Anstaltsleitung



 

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